Allgemeine Geschäftsbedingungen

reuters industrial SARL

– Handel mit Zweirädern

40-42, Grand-Rue, L- 6630 Wasserbillig

 

  1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch wenn bei künftigen Vorgängen eine Bezugnahme auf diese nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Folgende AGB werden ausdrücklich vom Auftraggeber anerkannt und gelten als einbezogen, sobald der Auftraggeber diese widerspruchslos entgegengenommen hat, spätestens jedoch mit Auftragserteilung.

1.2. Abweichende Vereinbarungen oder eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Dies gilt auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.3. Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen ganz

oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen gelten nur dann als vereinbart, wenn auch diese von uns schriftlich bestätigt wurden.

2.2. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen, insofern kein Preis im Auftrag vereinbart wurde.

  1. Preise

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle angegebenen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.

3.2. Alle Preise gelten ab Werk/Lager.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar nach dem vereinbarten Zahlungsziel bzw. ohne solche Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug berechtigt, wenn die Zahlung gemäß unserer in der Rechnung ausgewiesenen Skontoregelung erfolgt. Unberechtigt abgezogener Skonto wird generell nachgefordert.

4.2. Im Falle einer Verspätung der Zahlungen werden dem Auftraggeber Verzugszinsen berechnet gemäß Artikel 3, 5 und 12 des Gesetzes vom 18. April 2004 betreffend Zahlungsfristen und Verzugszinsen.

4.3. Gemäß EU-Richtlinie 2011/7/EU gilt als Entschädigung für die Beitreibungskosten ein Pauschalbetrag von 40,00 Euro als vereinbart.

4.4. Beanstandungen entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber uns.

  1. Gewährleistung

5.1. Für alle Lieferungen verjähren Mängelansprüche in

   – 2 Jahren auf Rahmen, Gabel und Komponenten

   – Ab Zeitpunkt der Warenübergabe auf Verschleißteile ( Kette, Ritzel, Reifen, Bremsbeläge, Züge )

   – 12 Monaten auf den Akku sowie den Elektroantrieb ( Motor und Steuerungstechnik )

ab Zeitpunkt der Lieferung.

5.2. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Beschädigngen, die die Folge von Unfällen, Rahmen- oder Fahrradüberlastung durch extreme Belastung, unrichtiger Anwendung, Bedienung oder Instandhaltung im Widerspruch zu den Herstellervorgaben in der Bedienungsanleitung, falscher Lagerung oder unsachgemäß durchgefürhrter Reparatur sind.

5.3. Das Produkt wird dem dem Verbraucher duch den Händler in einem einwandfreien Zustand übergeben.

5.4. Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Nichtbeachtung der nachgewiesenen initialen Wartung duch einen Fachhändler/ Fachwerkstatt innerhalb 6 Monaten nach Lieferung der Ware.

5.5. Solange der Auftraggeber nicht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, sind wir berechtigt, die Erfüllung der gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche zu verweigern.

5.6. Hersteller und Händler haften für keinen Schaden, der durch einen Fehler enstand, der in der Zeit der Markteinführung des Produkts nicht existierte oder später entstand, und gleichzeitig haften sie für keinen Schaden, den der Beschädigte oder eine Person, für die der Beschädigte verantwortlich ist, durch ihre Handlung oder Unterlassung verursachte. Unter dieser Handlung oder Unterlassung ist vor allem die Nichteinhaltung der in der betreffenden Bedienungsanleitung aufgeführten Grundsätze gemeint.

  1. Lieferbedingungen/Liefertermine

6.1. Die Lieferungen unsererseits gelten grundsätzlich ab Werk/Lager.

6.2. Auch der Auftraggeber ist an den vereinbarten Liefertermin gebunden. Sollte es uns aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich sein, die Lieferleistungen zu erbringen, oder verweigert der Auftraggeber die Annahme der Lieferung innerhalb der vereinbarten Zeit, weil er die Auftragsausführung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht, so entfällt hierdurch nicht die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung und Abnahme der Waren und Leistungen. In einem solchen Fall sind wir nach dem schriftlich mitgeteilten erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Lieferungen sowie sich aus dem Verzug ergebenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.

  1. Gefahrübergang

7.1. Bei Liefer- und Abholaufträgen erfolgt der Gefahrübergang mit der Übernahme der Produkte durch den Auftraggeber.

7.2. Beanstandungen von Mängeln oder Transportschäden müssen unverzüglich und längstens innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung der Montagearbeiten erfolgen.

7.3. Lieferungen sind, auch bei Vorliegen von unwesentlichen Mängeln, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertrag, einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum.

  1. Haftung

9.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden an unseren Produkten, begrenzt.

  1. Datenschutzerklärung

10.1. Zwecks Aufnahme Ihrer Anfrage und für alle folgenden Handlungen erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten, ausschließlich im Rahmen der Be- stimmungen des „abgeänderten Gesetzes“ vom 2. August 2002 (Datenschutzgesetz“). Zudem können wir Ihre Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes verwenden. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen und können von uns Auskunft über die gespeicherten Daten die Ihre Person betreffen verlangen.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort ist Luxemburg.

11.2. Sämtliche Verträge, Ansprüche und andere Forderungen unterliegen dem luxemburgischen Recht sowie dem Gerichtsstand der Stadt Luxemburg.

11.3. Der gleiche Gerichtsstand ist kompetent, wenn der Käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewerblichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.                                                  

Stand 22.12.2017